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Einleitung XIII

Trotzdem es keine neuen Daten oder überraschende Ein- und Ausblicke in jene bewegte Zeit bietet, verdient es infolge des hohen Reizes und der Unmittelbarkeit der Schilderung eines Mannes, der „mit dabei gewesen“, Beachtung.

Der gleiche Verlag übernahm von Decurtins (im Jahre 1882) die Publikation der „Descriptio brevis Communitatis Mauri Wenzini“. Eine kostbare lateinische Beschreibung der Landschaft Disentis, welche nach Art eines Cicerone alle Sehenswürdigkeiten des Tales schildert. Es dürfte zwischen 1730 — 1740 abgefaßt worden sein. Decurtins gibt der Ausgabe eine französische Einleitung bei1.

In der Druckerei Schill zu Luzern ließ Decurtins auch die deutsch abgefaßte Disentiser Klosterchronik des Abtes Jacob Bundi erscheinen im Jahre 1887. Eine ausführliche Einleitung über die Klostergeschichte und mehrere Beilagen historischer Dokumente erhöhen den Wert der Veröffentlichung, welche ein interessantes Bild der politisch - sozialen Kämpfe, die mit der Reformation einhergingen und der Leiden, welche das Kloster unter der Vogtei des Hochgerichtes ertragen mußte, darbietet 2.

In der Zeitschrift für Romanische Philologie von Dr. Gröber, Professor, Straßburg (Verlag Max Niemeyer, Halle) publizierte Decurtins folgende handschriftliche raetoromanische Texte, die teilweise auch später in der Chrestomathie berücksicht wurden.

1881. Gröber Bd. V S. 480 — 498, Historia de Pieder de Provenza e della biala Magelona. Ein surselvisches Volksbuch, dessen erste Bearbeitung wahrscheinlich nach einem italienischen Original aus dem Anfang des 17. Jahrh. stammen dürfte. Das abgedruckte Manuskript weist auf die erste Hälfte des XVIII. Jahrhunderts.

1882. Gröber Bd. VI S. 64 — 93, Eine subselvanische Liederhandschrift, enthält ein Bruchstück des Totentanzliedes, das er im VIII. Bd. vollständig publizierte. D. Chr. Bd. 196 — 199 enthält eine Probe.

1882. Gröber VI S. 290 — 325, Ein sursettisches Weistum. Statuten des Hochgerichtes Oberhalbstein nach einer deutschen Ausgabe, Spuren der Blutrache, Richtereid (schon zu Anfang des 16. Jahrh. in roman. Sprache geleistet) Übersetzung des Contrat social von Rousseau. Zwei Paralleltexte der Statuten D. Chr. Bd. X S. 135 — 179 und Contrat social D. Chr. Bd. X S. 207 — 223.

1882. Gröber Bd. VI S. 570 — 598, Oberengadinisches Formelbuch mit Tauf-, Hochzeits- und Leichenreden, Sterbelied, Tischgebet und einer

  1. Monatrosen. Jahrg. 26 (1882) S. 381 — 403.
  2. Monatrosen Jahrg. 31, S. 291 — 309 und Jahrg. 32 S. 541 — 582 (Jahrg. 1887 und 1888).