ADB:Bogislav IV.

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Artikel „Bogislav IV.“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 42–43, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bogislav_IV.&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 09:17 Uhr UTC)
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Bogislav III., Herzog von Pommern, mit Einreihung des schon im J. 1224 früh verstorbenen Bogislav (III.) auch der Vierte genannt, führte nach dem Tode seines Vaters Barnim I. (13. Nov. 1278) während der Minderjährigkeit seiner jüngeren Brüder Barnim II. (gest. 1295) und Otto I. zuerst die Regierung allein und wird noch im J. 1295 in der Theilungsurkunde provisor fratrum genannt. In diese Zeit fiel die für die Gestaltung des nordöstlichen Deutschlands hochwichtige brandenburgische Fehde von 1278–84, an welcher auch B. wesentlich betheiligt war. Denn obwol der Herzog durch seine Heirath mit Mechtild, einer Tochter des Markgrafen Johann, mit den Ascaniern verschwägert war, so suchte er sich doch durch ein mit Sachsen, Mecklenburg, Rügen und den Hansestädten geschlossenes Bündniß vom 13. Juni 1283 der immer mehr wachsenden und von Dänemark unterstützten Macht Brandenburgs zu entziehen, mußte aber am 13. Aug. 1284 den ungünstigen Frieden zu Vierraden schließen. Die gänzliche Beilegung der großen Fehde ging einerseits von der neubegründeten Kaisergewalt, welche nach ihrer Befestigung im südlichen Deutschland auch das nördliche in den Bereich der nationalen Politik hereinzuziehen begann, andererseits von den norddeutschen Fürsten, Ständen und Städten selber aus; wenn nach der Besiegung Ottokars von Böhmen Kaiser Rudolf von Habsburg den süddeutschen Landen die Segnungen des Friedens gewährte, so einte man sich in Norddeutschland am 15. Mai 1287 zu dem berühmten Rostocker Landfrieden. Von besonderer Wichtigkeit war dieser Vertrag für die Entwicklung der Städte an Ost- und Nordsee, und des von ihnen gestifteten Hansabundes, dessen Macht sich mit jedem Jahr mehr befestigte. Die Ausbreitung des lübischen Rechtes an den baltischen Gestaden schuf Gleichheit der gesellschaftlichen und staatlichen Zustände und verband die Städte zu einer solidarisch haftenden Gesammtheit, deren Kern in den auch von Bogislav und Witzlav II. von Rügen durch Erweiterung ihrer Privilegien sehr begünstigten Stadtgemeinden des Wendengebietes beruhte. Unter Adolf von Nassau brach jedoch das sorglich gepflegte Friedenswerk wieder zusammen, indem derselbe 1295 zu Mühlhausen den Markgrafen das von Kaiser Friedrich II. ertheilte Anrecht auf Lehnshoheit über Pommern erneuerte. Hieran schlossen sich wiederholte Händel in Mecklenburg und der Erbfolgestreit in Pomerellen; dagegen wurde der nach Barnims Tode 1295 zwischen den überlebenden Brüdern Bogislav und Otto ausgebrochene Zwist durch Vermittlung der Stände am 12. Juli 1295 in Stettin in der Weise beigelegt, daß B. das Landgebiet Pommern-Wolgast und Otto I. Pommern-Stettin als sein Erbtheil empfing, wodurch fortan beide Herzogthümer für 169 Jahre getrennt blieben. So in den inneren Verhältnissen seines Landes gestärkt suchte B., als nach Przemyslavs Tode im J. 1296 Wladislav Lokietek die vielbestrittene Herrschaft in Polen und Pomerellen antrat, auf seine Erbberechtigung in dem letztgenannten Gebiet gestützt, einen Theil Hinterpommerns in Besitz zu [43] nehmen; doch erhob gleichzeitig Brandenburg Ansprüche darauf, welchen B. im Bunde mit Wladislav Lokietek und Bischof Petrus von Cammin zu begegnen suchte. Als aber nach dessen Tode sein Nachfolger, Bischof Heinrich, die Partei des Landesherrn verließ und nach Wladislavs Lokietek Thronentsetzung der mit Brandenburg altbefreundete König Wenzel von Böhmen die Oberhoheit über Pommern beanspruchte, mußte B. auf seine Pläne verzichten, namentlich da ihm in dem großen Markgrafen Waldemar, dem gefeiertsten Helden des Nordens, ein überlegener Gegner erwuchs. Auch die nach Wenzels Tode wiederholte Erhebung Wladislavs Lokietek auf den polnischen Thron blieb für ihn ohne günstige Folgen: er mußte das jenseits der Persante und des Golm besetzte Landgebiet aufgeben, und schließlich sah sich der alternde Herzog zu einem Frieden genöthigt, in welchen auch der abtrünnige Bischof Heinrich von Cammin eingeschlossen wurde. In diesem erlangte er zwar eine Erweiterung der Landesgrenze durch das Belgarder Gebiet, mußte aber dagegen die Oberlehnsherrlichkeit Brandenburgs für sich und seine Nachfolger anerkennen. Bald darauf starb B. nach einer unruhvollen dreißigjährigen Regierung am Matthiastage (24. Febr.) 1309 und fand sein Grab in der wiederhergestellten Domkirche zu Cammin. Aus seiner zweiten Ehe mit Margarethe, einer Tochter des Fürsten Witzlav II. von Rügen, stammt Wartislav IV., welcher ihm in der Regierung von Pommern-Wolgast folgte.

Vgl. Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern III. 1–85.