ADB:Forster, Valentin

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Forster, Valentin“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 181–182, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Forster,_Valentin&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 01:36 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Forster, Sebastian
Band 7 (1878), S. 181–182 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Valentin Forster in der Wikipedia
Valentin Forster in Wikidata
GND-Nummer 100279317
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|7|181|182|Forster, Valentin|Roderich von Stintzing|ADB:Forster, Valentin}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100279317}}    

Forster: Valentin F., Jurist, geb. in Wittenberg am 20. Jan. 1530, † in Helmstädt am 26. Octbr. 1608. In seiner Vaterstadt unter Melanchthon vorgebildet, am 14. Aug. 1550 (nach Anderen 1554) Magister, soll er zum Studium der Jurisprudenz nach Padua gegangen und nach seiner Rückkehr in Wittenberg Hieron. Schürpf’s Schüler gewesen sein – eine chronologisch jedenfalls unrichtige Nachricht, da Schürpf schon 1547 Wittenberg verlassen hat. Dann geht er nach Frankreich und wird eifriger Schüler Duaren’s in Bourges. [182] 1556 geräth er in Poitiers in Conflicte wegen des Protestantismus, bei denen er muthig für die Religionsfreiheit der deutschen Studirenden eintritt. Nach der Schlacht bei St. Quentin 1557 entschließt er sich aus unbekannten Gründen (spanische?) Kriegsdienste zu nehmen. Dann folgen bewegte Jahre, von denen wir nur wissen, daß er Italien und Spanien durchreist, die berühmten Juristen aufgesucht, in Padua Unterricht in der Mathematik ertheilt und schließlich die Gunst des Amiranten von Castilien gewonnen hat. Dieser übertrug ihm den Unterricht seines Sohnes und veranlaßte ihn, die Bergwerksordnung für das Königreich Böhmen, zur Verwendung für die westindischen Goldminen, ins Spanische zu übersetzen. Ein Streit mit einem Mönch bringt ihn in Gefahr der Inquisition in die Hände zu fallen. Unterstützt von seinem hohen Gönner flieht er und kommt nach Bourges, wo er 1560 von Donellus zum Doctor promovirt wird. Nach Deutschland zurückgekehrt, hielt er einige Jahre lang in Wittenberg und Ingolstadt Privatvorlesungen; 1565 trat er zuerst mit seiner „Historia iuris“ als Schriftsteller auf. Herzog Erich d. j. von Braunschweig ernannte ihn zum Präsidenten des Hofgerichts in Münden; Februar 1569 wird er Oldendorp’s Nachfolger in Marburg; 1580 geht er als Nachfolger Donell’s nach Heidelberg, verläßt aber schon 1583 diese Stellung, als die Pfalz wieder zum Calvinismus zurückgeführt wird. Er zieht nach Worms, wo er ohne amtliche Stellung als Rechtsconsulent 12 Jahre lang lebt, bis er 1595 als Nachfolger Borcholten’s nach Helmstädt berufen wird. Hier wirkte er noch 13 Jahre als angesehener Rechtslehrer. In Marburg hat er 1571–72 und 1580, in Heidelberg 1581, in Helmstädt 1599 das Rectorat bekleidet. – Aus zwei Ehen hinterließ er drei Söhne: Valentin Wilhelm (s. unten), Professor zu Wittenberg; Johann, Notar und Karl, Dr. juris, welcher auf einem Gut im Meißnischen lebte und mit Val. Wilh. die „Historia iuris“ und den „Tractatus de jurisdictione“ 1610 mit einer Biographie des Vaters herausgab. – Von seinen Schriften ist die bekannteste „De historia juris Romani libri III“ zuerst Bas. 1565 Fol., welche zwar von Späteren oft ungünstig beurtheilt worden ist, weil sie nicht auf selbständigen Studien beruht, dennoch aber als erstes Compendium der Rechtsgeschichte nach Rivallius (1515. 1527), den F. in mancher Beziehung übertrifft, eine gewisse Anerkennung verdient. Aehnlich ist sein unvollendetes Werk „De jurisdictione Romana libri duo“, Lugdun. 1586 Fol. zu beurtheilen. Es sollte eine ausführliche Geschichte der römischen Gesetzgebung im weitesten Sinne des Worts, mit Vergleichung des canonischen und deutschen Rechts werden, ist aber nicht über Numa hinausgeführt. Seine übrigen Schriften, sowie die späteren Ausgaben der hier genannten sind verzeichnet bei Strieder 4, 138 ff. und P. du Roi in Hagemann und Günther, Archiv für theoret. und prakt. R. W. 3, 77 ff. Die Nachrichten über sein früheres Leben sind hauptsächlich der oben erwähnten Biographie (von seinen Söhnen) entnommen.

Vgl. ferner Hautz, Gesch. d. Univers. Heidelberg I, 154. II, 111. 122. Marburger Archiv, wo auch Briefe über seine Berufungen.