ADB:Heinrich IV. (Graf von Holstein)

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Artikel „Heinrich IV., Graf von Holstein“ von Karl Jansen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 525–526, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_IV._(Graf_von_Holstein)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 01:46 Uhr UTC)
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Heinrich IV., Graf von Holstein, war der älteste Sohn des 1404 in Dithmarschen gefallenen Grafen von Holstein, Herzogs von Schleswig, Gerhard VI., geboren 1397. Neben seiner Mutter, Elisabeth von Braunschweig, handhabten in Holstein und Schleswig hervorragende Edelleute die öffentliche Gewalt. Dem Vaterbruder Heinrich III., der sein Bisthum Osnabrück aufgab, mußte ein Antheil an der holsteinischen Grafschaft eingeräumt werden. Schlimmer war es, daß die regierende „Vormünderin des Reiches Dänemark“, Margareta, seit 1397 Herrscherin des ganzen Nordens, sich der Vormundschaft über den jungen H. bemächtigte, den sie zur Erziehung nach Dänemark nahm. Sie und ihr Schwesterenkel und Erbe Erich setzten sich in den Pfandbesitz von Flensburg und erweiterten ihren Besitzstand bis an den Schlei-Treene-Abschnitt. Elisabeth suchte Hülfe bei ihrem Schwager und rief ihren Sohn zurück. Friedensbrüche von beiden Seiten leiten einen neuen Krieg über Schleswig ein, der 30 Jahre dauern sollte. Graf Heinrich, auch Herzog Heinrich von Lüneburg, Elisabeths Bruder, der die Vormundschaft übernahm, hatten keine Erfolge. Die vornehmsten Ritter wandten sich dem mächtigeren zu. Eine Reichsversammlung zu Nyborg sprach der Herzogin und ihren Kindern jedes Recht an Schleswig ab. Unter so schwierigen Verhältnissen übernahm (1413) der junge Schauenburger die Führung seiner Sache. Er gewann die Friesen von Eiderstedt, Everschop und Utholm, erlangte für Abtretung von Kiel den Beistand des Vaterbruders, setzte sich in Verbindung mit den Vitalienbrüdern, nahm (1416) den Dänen mehrere Plätze, auch Fehmarn ab, verlor aber (1417) an sie die Stadt Schleswig. Dieses Vordringen der Dänen benutzte Graf H., um Schleswig und der braunschweigischen Fürsten Beistand zu gewinnen. Erich zog ab und ließ sich einen von den Ostseestädten vermittelten Waffenstillstand gefallen, der aber zu dem in Aussicht genommenen Schiedsspruch nicht führte. Der Krieg brach (1420) wieder aus und wurde von den Dänen auf Fehmarn und im Lande Oldenburg mit nordischer Grausamkeit geführt. Auf dem Festlande drang Herzog Heinrich bis Hadersleben vor. Ein neues Schiedsgericht brachte keine Versöhnung. Jetzt griff Lübeck zu Gunsten der Holsten ein; aber Erich benutzte einen neuen Waffenstillstand, den der Kaiser gebot, um die Städte für sich zu gewinnen. Sigismund, der schon früher sich für die dänische Auffassung der schleswigschen Frage entschieden hatte, erkannte zu Ofen dem deutschen Reichsfürsten sein gutes Recht an Schleswig unter schnöder Verleugnung offenkundiger Thatsachen ab. H. legte Verwahrung ein, selbst beim Papste, der sich aber durch Sigismunds Drohungen abschrecken ließ, in der Sache zu handeln. Der deutsche Kaiser gab die deutsche Grenze preis. Wieder [526] erschien (1426) Erich mit der gesammelten Macht des Nordens vor Schleswig. Herzog H. fand treue Hülfe bei den Friesen, brachte auch das Volk und so den Rath von Lübeck zum Verständniß ihrer wahren Aufgaben und Interessen zurück. Die bloße Absage der Ostseestädte erwirkte den Entsatz Schleswigs. Glambeck auf Fehmarn fiel den Vitalienbrüdern in die Hände. 1427 betheiligten sich auch die sächsischen Städte bis nach Hildesheim, Braunschweig und Magdeburg hin am Kampfe. Die städtische Flotte unter Heinrichs jüngstem Bruder, Gerhard, bedrohte Flensburg zur See, H. selbst zu Lande. Hier war ihm sein Ziel gesteckt. Der eigenmächtige Sturmanlauf des Hamburger Hauptmanns Kletzcke am Himmelfahrtsabend (am 28. Mai) rief den Feldherrn auf den Platz; von mehreren Geschossen getroffen, brach er im Festungsgraben zusammen; die Hoffnung des Landes, der Hort der deutschen Sache, in der Vollkraft der ersten Mannesjahre; ein Fürst von großer Leutseligkeit und Freigebigkeit, von strengster Treue und Gerechtigkeit, dazu von seltener Mäßigkeit und Reinheit des Wandels. Adolf VIII. erwies sich des Bruders würdig.

Vgl. Waitz, S.H. Gesch. Presbyter Bremensis v. Lappenberg u. dessen Nachweise.